Vom Recht her ist die Bewerbung um Mieträume grundsätzlich formlos und formfrei möglich.
Aus Praktikabilitäts- und Vollständigkeits-Gründen empfiehlt es sich, vom Mietinteressenten für die Prüfung, die Vergleichbarkeit und den Auswahlentscheid das Ausfüllen eines Wohnungsbewerbungsformulars zu verlangen:
- Wohnungsbewerbung
- Liegenschaftenverwaltungs-Unternehmen und Mietmakler verwenden in aller Regel ein Formular, mit welchem sich die Mietinteressenten für die ausgeschriebene Wohnung bewerben können
- Muster „Wohnungsbewerbung“
- Bewerbung Büros, Läden und Gewerberäume
- In diesem Vermietungssegment tätige Immobilienverwaltungen verwenden auch hier Bewerbungsformulare
- Andere Unternehmen stellen zunächst auf eine Korrespondenzbewerbung des potentiellen Mieters ab und verlangen die weiteren Unterlagen nach Gutdünken bzw. nach einer allfälligen Checkliste
Weiterführende Informationen
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