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Vermieter

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Steuern

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten:

Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern

MWST

  • Geschäftsraummiete
    • Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer (MWST) ausgenommen.
    • Der mwst-pflichtige Vermieter kann bei Optierung im Mietvertrag über Geschäftsräume bzw. Gewerberäume mit dem ebenfalls mwst-pflichtigen Mieter vereinbaren, dass dieser nebst des Mietzinses noch die MWST zu entrichten hat
  • Weitere Detailinformationen

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