Vermieter
Der Vermieter hat die Mietsache in geeignetem Zustand zu übergeben und diese für die Gebrauchsfähigkeit zu unterhalten.
Enthält die Mietsache bei der Übergabe erhebliche Mängel, kann sie der Mieter zurückgeben und vom Mietvertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Mietzinses verlangen. Gleiche Rechte besitzt der Mieter, wenn Mängel an der Mietsache während der Vertragsdauer eintreten und den Gebrauch verunmöglichen oder erheblich schmälern. Hat der Vermieter die Mängel verschuldet, wird er schadenersatzpflichtig.
Mieter
Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu gebrauchen.
Verletzt der Mieter diese Sorgfaltspflicht, kann der Vermieter den Mietvertrag sofort auflösen und Schadenersatz verlangen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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