LAWINFO

Vermieter

QR Code

Sorgfaltspflichten

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermieter

Der Vermieter hat die Mietsache in geeignetem Zustand zu übergeben und diese für die Gebrauchsfähigkeit zu unterhalten.

Enthält die Mietsache bei der Übergabe erhebliche Mängel, kann sie der Mieter zurückgeben und vom Mietvertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Mietzinses verlangen. Gleiche Rechte besitzt der Mieter, wenn Mängel an der Mietsache während der Vertragsdauer eintreten und den Gebrauch verunmöglichen oder erheblich schmälern. Hat der Vermieter die Mängel verschuldet, wird er schadenersatzpflichtig.

Mieter

Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu gebrauchen.

Verletzt der Mieter diese Sorgfaltspflicht, kann der Vermieter den Mietvertrag sofort auflösen und Schadenersatz verlangen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.