Das Mietverhältnis kann von einem Konkurs der einen oder anderen Partei betroffen sein:
Vermieterkonkurs
Wird über den Mieter der Konkurs eröffnet, zeitigt dies für das Mietverhältnis nachgenannte Folgen:
- Grundsatz
- Keine Auflösung des Mietverhältnisses
- Ausnahme
- Konkurs als vertraglicher Auflösungsgrund
- Zahlungs- bzw. Realerfüllungspflicht gegenüber der Konkursverwaltung
- Verwertung der Mietsache, bei vorgemerkten Mietvertrag im Doppelaufrufverfahren
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Mieterkonkurs
Gerät der Mieter während laufendem Mietverhältnis in Konkurs, gelten die folgenden Konsequenzen:
- Keine automatische Beendigung
- Recht des Vermieters, binnen angemessener Frist eine Sicherheitsleistung im Umfange der Miete bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin (unbefristeter Mietvertrag) bzw. bis zum Ablauf der festen Mietdauer (befristeter Mietvertrag) zu verlangen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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