Das Mietverhältnis kann von einem Konkurs der einen oder anderen Partei betroffen sein:
Vermieterkonkurs
Wird über den Mieter der Konkurs eröffnet, zeitigt dies für das Mietverhältnis nachgenannte Folgen:
- Grundsatz
- Keine Auflösung des Mietverhältnisses
- Ausnahme
- Konkurs als vertraglicher Auflösungsgrund
- Zahlungs- bzw. Realerfüllungspflicht gegenüber der Konkursverwaltung
- Verwertung der Mietsache, bei vorgemerkten Mietvertrag im Doppelaufrufverfahren
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Mieterkonkurs
Gerät der Mieter während laufendem Mietverhältnis in Konkurs, gelten die folgenden Konsequenzen:
- Keine automatische Beendigung
- Recht des Vermieters, binnen angemessener Frist eine Sicherheitsleistung im Umfange der Miete bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin (unbefristeter Mietvertrag) bzw. bis zum Ablauf der festen Mietdauer (befristeter Mietvertrag) zu verlangen
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:HausordnungEinleitung zur HausordnungAutoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete /...Autoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / MietzinseAutoren:WohnungsabgabeEinleitung zur WohnungsabgabeAutoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:MietzinshinterlegungEinleitung zur Mietzinshinterlegung / Hint...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht