Das Mietverhältnis kann von einem Konkurs der einen oder anderen Partei betroffen sein:
Vermieterkonkurs
Wird über den Mieter der Konkurs eröffnet, zeitigt dies für das Mietverhältnis nachgenannte Folgen:
- Grundsatz
- Keine Auflösung des Mietverhältnisses
- Ausnahme
- Konkurs als vertraglicher Auflösungsgrund
- Zahlungs- bzw. Realerfüllungspflicht gegenüber der Konkursverwaltung
- Verwertung der Mietsache, bei vorgemerkten Mietvertrag im Doppelaufrufverfahren
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Mieterkonkurs
Gerät der Mieter während laufendem Mietverhältnis in Konkurs, gelten die folgenden Konsequenzen:
- Keine automatische Beendigung
- Recht des Vermieters, binnen angemessener Frist eine Sicherheitsleistung im Umfange der Miete bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin (unbefristeter Mietvertrag) bzw. bis zum Ablauf der festen Mietdauer (befristeter Mietvertrag) zu verlangen
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
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