LAWINFO

Vermieter

QR Code

Mietrecht

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Regelungsgegenstand

Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter.

Charakteristika

Merkmale der Miete sind:

  • Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und
  • Entgeltlichkeit der Sache zur Gebrauchsüberlassung.

Mietobjekt

Gemietet werden können unbewegliche und bewegliche Sachen:

  • Unbewegliche Sache
    • Wohnnutzung
      • Wohnung in Kapitalanlageliegenschaft (MFH-Wohnung)
      • Stockwerkeigentums-Wohnung
      • Einfamilienhaus (EFH)
    • Geschäftsraumnutzung
      • Gewerberaum
      • Fabrikliegenschaft
      • Ladenlokal
      • Gastroräume
      • Pop up-Store
  • Bewegliches Sache
    • Auto
    • Musikinstrument wie Klavier, Elektroorgel u.ä.
    • usw.

Im Einzelnen:

Ein Recht kann nicht gemietet werden; dieses wird ggf. lizenziert.

Rechtsnatur der Miete

Die Miete ist ein sog. Dauerschuldverhältnis und wird entweder auf bestimmte Zeit oder unbefristet abgeschlossen.

Die Parteiautonomie (Vertragsfreiheit) der Mietvertragsparteien ist stark eingeschränkt.

Mietvertragsparteien

Als Vertragsparteien stehen sich Vermieter und Mieter gegenüber:

Mietvertrag

Grundlage des Anspruches des Mieters auf Überlassung der Mietsache zum Gebrauch ist der Mietvertrag:

Anwendung

Das Mietrecht hat seine gesetzliche Grundlage in OR 253ff. und findet grundsätzlich auf alle Mietverhältnisse Anwendung.

Allerdings können je nach Art und Gebrauchszweck des Mietobjektes unterschiedliche Regelungen Anwendung finden, so zum Beispiel hinsichtlich der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine (OR 266a).

Mieterschutz

Die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen untersteht speziell den sog. „Missbrauchsbestimmungen“, wobei einzelne Wohnraumarten (zB Luxusobjekte, subventionierte Wohnräume oder für weniger als drei Monate vermietete Ferienwohnungen) von der Anwendung dieser Missbrauchsbestimmungen ganz oder teilweise ausgenommen sind.

Die Bestimmungen zum Schutz der Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen gelten auch für alle Sachen, die der Vermieter zusammen mit den Haupträumen vermietet:

  • Nebensachen der Hauptmietsache
    • Beispiele
      • Hobbyräume
      • Bastelräume
      • Kellerräume
      • Garageneinstellplätze
      • Aussenparkplätze
      • usw.

Formpflichten für den Vermieter

Das Mietrecht zeichnet sich durch Formstrenge und zahlreiche Gesetzesbestimmungen aus:

  • Vermieter-Mitteilungen

Weiterführende Informationen

Kommentierung Mietrecht

Die LawMedia AG bietet ihren Usern über folgendes Portal einen fundierten Überblick über das Schweizerische Mietrecht:

Kurz-Informationen zum Mietrecht

Sodann finden Sie in folgendem pdf einen Kurzabriss zum Mietrecht:

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.