Stellt sich die Frage, ob nebst des Mietzinses Nebenkosten geschuldet sind oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe, ist folgendes zu beachten:
Definition
- Nebenkosten = Entgelt für die Vermieterleistungen oder die Leistungen eines Dritten, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen (auch als „zweite Miete“ bezeichnet)
Konkretisierung durch Mietvertrag
- Nebenkosten zusätzlich zum Mietzins sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden
- Erfordernis der genauen Nebenkostenumschreibung
Zulässige Nebenkosten
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Aufwendungen wie
- Elektrizität
- Gas
- Lüftung
- Liftanlage
- TV-Antennenanlage
- Öffentlich-rechtliche Abgaben
- zB Abwassergebühren
- Beleuchtung
- Treppenreinigung
- Gartenpflege
- usw.
Unzulässige Nebenkosten
- Aufwendungen für den ordentlichen Unterhalt
- Reparaturen
- Unterhalt
- Aufwendungen ohne Bezug zur Mietsache
- Grundsteuern
- Gebäudeversicherungsprämien
- Grundpfandzinsen
- Amortisationen
Neue Nebenkosten
- Die Einführung neuer Nebenkosten gilt als „Mietzinserhöhung“
- Der Vermieter hat daher das „Verfahren betreffend Mietzinserhöhungen“ zu beachten
Nebenkosten, die die Ver- und Entsorger direkt dem Mieter in Rechnung stellen
- Werden dem Mieter konsum- und verhaltensabhängige Energiekosten vom Energielieferanten direkt in Rechnung gestellt, spricht man von der sog. „dritten Miete“
Abrechnung der Nebenkosten
- Es bestehen 4 Möglichkeiten, die Nebenkosten in Rechnung zu stellen:
- Umfassender Mietzins
- Direktzahlung des Mieters an die Dritten
- Nebenkostenpauschale
- Jährliche Akontozahlungen an den Vermieter
Grundsatz effektiver Kosten
- Der Vermieter darf dem Mieter nur die effektiven Nebenkosten in Rechnung stellen, und zwar ohne Erzielung eines Gewinns
Nebenkosten-Abrechnung
- Die Nebenkostenabrechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- Aufzählung der einzelnen Nebenkosten
- Bildung eines Nebenkostentotals
- Totalisierter von den Mietern geschuldeter Betrag
- Verteilschlüssel zur Kostenumlage auf die Mietparteien
- Unzulässig sind Kostenbelastungen, die Reparaturen und Erneuerungen von Anlagen betreffen
Einsichtsrecht
- Recht des Mieters, beim Vermieter die Einsicht in alle Belege der Nebenkostenabrechnung zu verlangen
Exkurs Geschäftsraummiete: Nebenkosten als Verhandlungssache
- zB Anwendung des Vertragsmodells „Core and Shell“
- Mietzins wird nur auf Rohbau- und Landkosten berechnet
- Ausbau, Betrieb und Unterhalt der gemieteten Räume sind alleine vom Mieter zu tragen
- Die Nebenkostenbelastung variiert daher je nach Gebäude und Vertrag