LAWINFO

Vermieter

QR Code

Nebenkosten

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stellt sich die Frage, ob nebst des Mietzinses Nebenkosten geschuldet sind oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe, ist folgendes zu beachten:

Definition

  • Nebenkosten   =   Entgelt für die Vermieterleistungen oder die Leistungen eines Dritten, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen (auch als „zweite Miete“ bezeichnet)

Konkretisierung durch Mietvertrag

  • Nebenkosten zusätzlich zum Mietzins sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden
  • Erfordernis der genauen Nebenkostenumschreibung

Zulässige Nebenkosten

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Aufwendungen wie
    • Elektrizität
    • Gas
    • Lüftung
    • Liftanlage
    • TV-Antennenanlage
  • Öffentlich-rechtliche Abgaben
    • zB Abwassergebühren
  • Beleuchtung
  • Treppenreinigung
  • Gartenpflege
  • usw.

Unzulässige Nebenkosten

  • Aufwendungen für den ordentlichen Unterhalt
    • Reparaturen
    • Unterhalt
  • Aufwendungen ohne Bezug zur Mietsache
    • Grundsteuern
    • Gebäudeversicherungsprämien
    • Grundpfandzinsen
    • Amortisationen

Neue Nebenkosten

  • Die Einführung neuer Nebenkosten gilt als „Mietzinserhöhung“
  • Der Vermieter hat daher das „Verfahren betreffend Mietzinserhöhungen“ zu beachten

Nebenkosten, die die Ver- und Entsorger direkt dem Mieter in Rechnung stellen

  • Werden dem Mieter konsum- und verhaltensabhängige Energiekosten vom Energielieferanten direkt in Rechnung gestellt, spricht man von der sog. „dritten Miete“

Abrechnung der Nebenkosten

  • Es bestehen 4 Möglichkeiten, die Nebenkosten in Rechnung zu stellen:
    • Umfassender Mietzins
    • Direktzahlung des Mieters an die Dritten
    • Nebenkostenpauschale
    • Jährliche Akontozahlungen an den Vermieter

Grundsatz effektiver Kosten

  • Der Vermieter darf dem Mieter nur die effektiven Nebenkosten in Rechnung stellen, und zwar ohne Erzielung eines Gewinns

Nebenkosten-Abrechnung

  • Die Nebenkostenabrechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
    • Aufzählung der einzelnen Nebenkosten
    • Bildung eines Nebenkostentotals
    • Totalisierter von den Mietern geschuldeter Betrag
    • Verteilschlüssel zur Kostenumlage auf die Mietparteien
  • Unzulässig sind Kostenbelastungen, die Reparaturen und Erneuerungen von Anlagen betreffen

Einsichtsrecht

  • Recht des Mieters, beim Vermieter die Einsicht in alle Belege der Nebenkostenabrechnung zu verlangen

Exkurs Geschäftsraummiete: Nebenkosten als Verhandlungssache

  • zB Anwendung des Vertragsmodells „Core and Shell“
    • Mietzins wird nur auf Rohbau- und Landkosten berechnet
    • Ausbau, Betrieb und Unterhalt der gemieteten Räume sind alleine vom Mieter zu tragen
  • Die Nebenkostenbelastung variiert daher je nach Gebäude und Vertrag

Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.