Vorbehältlich eines mietvertraglichen Untervermietungs-Ausschlusses darf der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen das Mietobjekt untervermieten:
Definition
- Der Mieter vermietet als Untervermieter das Objekt des Hauptvermieters weiter an einen Untermieter
Voraussetzungen
- Zustimmung des Hauptvermieters
- Gesetzliche Grundlage: OR 262 Abs. 1
- Ablehnungsrecht des Hauptvermieters
- Informationsverweigerung der Untermietbedingungen
- Missbräuchliche Untermietbedingungen
- Wesentliche Nachteil der Untervermietung für den Vermieter
- Fehlende Mieterrückkehrabsicht
Weitere Detailinformationen
- Allgemein
- Geschäftsraummiete