Mieter und Vermieter stehen bei einem Mietvertrag in einem Dauerschuldverhältnis, d.h. beide Parteien müssen über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringen. Die Leistung des Mieters besteht dabei im Mietzins, die Leistung des Vermieters in der Überlassung des Mietobjektes.
Fällt der Vermieter in Konkurs, stellt sich für den Mieter die Frage, welche Handlungsalternativen er hat und was mit allfälligen offenen Forderungen geschieht.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zu rechtlichen Situationen bei Zahlungsunfähigkeit resp. Konkurs des Vermieters:
- Grundsatz: Keine Mietvertragsauflösung infolge Konkurses des Vermieters
- Ausnahme: Vermieterkonkurs als vertraglicher Auflösungs- resp. Kündigungsgrund
- Handlungsalternativen des Mieters
- Verwertung der Mietsache: Übergang des Mietverhältnisses auf den Erwerber
- Doppelaufrufverfahren
News zu Miete und Immobilien
News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht sowie zu Immobilien und dem Immobilienmarkt Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG :
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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