Kurzdefinition
Verrechnung = Tilgung eines fremden Anspruchs durch Opferung des eigenen
Langdefinition
Verrechnung ist, wenn zwei Parteien einander Geld oder andere gleichartige Leistungen schulden, kann jeder, sofern beide Ansprüche fällig sind, seine Schuld mit der Forderung des andern verrechnen.
Synonym
- Kompensation
- Aufrechnung
Legaldefinition?
Eine gesetzliche Definition des Verrechnungs-Begriffs fehlt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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