Die Verrechnung erfordert es, dass der Verrechnende (Kompensant) die Verrechnung seiner Schuld mit der (Haupt-)Forderung der Gegenpartei (Verrechnungsgegner / Kompensat) erklärt:
- Verrechnungserklärung
- bei Eintritt der Verrechnungsvoraussetzungen
- im Voraus, bei Abschluss eines der beiden Rechtsverhältnisse für die Verrechnungsforderung bzw. Hauptforderung
- Empfangsbedürftigkeit
» Weiterführende Informationen unter Verrechnungsvertrag