Die VST bewirkt ein automatisches und daher extrem effizientes Steuerinkasso für den Fiskus.
Für im Ausland wohnhafte Anleger ist die Besteuerung in der Schweiz durch den VST-Abzug vorbehältlich anders lautender DBA-Bestimmungen abgeschlossen.
(» Informationen zu den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz)
Den in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen obliegt es, mit den Steuer(abzugs)nachweisen der Banken und Versicherungen die Rückerstattung der VST in mittlerer bis kurzer Frist ausdrücklich geltend zu machen, ansonsten die Gefahr einer doppelten Steuerbelastung auf steuerbaren Erträgen besteht (Abzug der VST am Erlös einerseits und Aufrechnung des Bruttoerlöses in der ordentlichen Einkommensbesteuerung andererseits / Doppelbelastung, weil die Steuerbehörden bei Fristversäumnis eine Rückerstattung ablehnen).
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