LAWINFO

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

QR Code

Fazit

Rechtsgebiet:
Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Stichworte:
SchKG 211, Vertrag im Konkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Regel bewirkt die Eröffnung des Konkurses über eine Vertragspartei keine automatische Vertragsauflösung. Für gewisse Vertragsverhältnisse sieht das Gesetz ausnahmsweise eine automatische Vertragsauflösung oder ein ausserordentliches Vertragsrücktritts -oder kündigungsrecht  vor.

Die Konkursverwaltung hat das Recht (nicht jedoch die Pflicht), in ein vorbestehendes zweiseitiges Vertragsverhältnis gemäss SchKG 211 II einzutreten. Stattdessen kann die Konkursverwaltung aber auch (wenn dies für die Konkursmasse vorteilhafter ist) mit dem solventen Vertragspartner ein neues Vertragsverhältnis aushandeln.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.