Für die Qualifikation eines Vertrages ist oftmals eine Vertragsauslegung notwendig. Dabei ist nach den allgemeinen Vertragsauslegungsregeln vorzugehen. Das zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarte Vertragskonstrukt ist dabei einem Nominalkontrakt zuzuordnen oder aber als Innominatkontrakt zu qualifizieren und die darauf anwendbaren Rechtsnormen zu eruieren.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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