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Vertretungsrecht / Vollmachten

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Vollmachtsüberschreitung

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überschreitet der Vertreter die ihm erteilte Vollmacht, gilt folgendes:

Qualifikation

  • Vorliegen einer Vertretung ohne Vollmacht
  • Beispiel: Kauf von 20 Tonnen Bananen anstatt 10 Tonnen Bananen

Vertretungswirkung

  • Bindungswirkung nur bei nachträglicher Genehmigung des Geschäfts durch den Vertretenen (vgl. OR 38)
  • Ergänzung insofern durch das Prinzip der Teilnichtigkeit von OR 20 Abs. 2 als der Vertretene den Vertrag im Umfange der erteilten Vollmacht gelten lassen muss, wenn der andere sich dazu bereit erklärt (OR 25 Abs. 2 analog)

Weisungswidrige Vollmachtsverwendung

  • Handlung mit Vollmacht, aber in Weisungsverletzung
  • Prüfung, ob der Tatbestand einer „Vollmachtsüberschreitung“ oder einer „weisungswidrigen Gebrauchs der Vollmacht“ vorliegt oft schwierig
  • Weil jede Weisung eine Einschränkung der Vollmacht bedeutet, liegt beinahe immer ein weisungswidriger Gebrauch als Überschreitung der Vollmacht vor
» Weiterführende Informationen zur Vollmachtsüberschreitung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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