Die Beendigung der Kollektivgesellschaft ist in OR 574 ff. geregelt.
Die Einzelheiten finden Sie unter:
Gesetzliche Grundlage
Auflösung und Ausscheiden:
Literatur
- ZAECH R., Vertraglicher Ausschluss der Kündbarkeit bei den Personengesellschaften, Diss. Genf 1970
- HOCH P.M., Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft, Diss. Zürich 2001