Es stellt sich für die betroffenen Personen die Frage, wie kann für die Eventualitäten eines Pflegefalles vorgesorgt werden:
- Informiertsein über das Schweizerische Pflegesystem
- Allgemein
- Beschaffen Sie das Wissen und die Kompetenzen zur Gesundheitsversorgung und zu den Gesundheitsdienstleistungen
- Kenntnis der kantonalen und kommunalen Pflegefinanzierung (Finanzierung kantonal unterschiedlich)
- Wer nicht informiert ist, gibt zu viel Geld für die Pflege aus
- Nicht nur der Pflegebedürftige, sondern auch seine ggf. unterstützungspflichtigen Verwandten sind an einer maximalen finanziellen Unterstützung durch das staatliche Vorsorgesystem interessiert
- Individuelle Abklärung
- Abklärung der Höhe des eigenen Selbstbehalts an den Pflegekosten
- Abklärung der Deckungen in den Bereichen
- Berufliche Vorsorge (2. Säule)
- Private Vorsorge (3. Säule)
- Allgemein
- Vom Arzt verschriebene Pflege
- Der Versicherer der Grundversicherung hat Pflegekostenbeiträge zu leisten, wenn die Pflege durch einen Arzt verschrieben wird
- Versorgungsauftrag der öffentlichen Spitex
- Öffentliche Spitexleistungen
- Recht auf den Bezug von Spitexleistungen
- stimmiges Preis-Leistungsverhältnis
- Private Spitexleistungen
- Je nach Kanton und Anbieter wird unterschiedlich viel an die Pflegekosten beitragen
- Die Höhe der maximalen Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen beträgt CHF 15.95 pro Tag
- Private Anbieter haben bezüglich der Restfinanzierung meist das Nachsehen
- Sie sind angewiesen auf
- die nichtkostendeckenden Beiträge der Krankenversicherung für die Langzeitpflege und
- den entsprechenden Selbstbehalt der Patienten von maximal 20 %
- Sie sind angewiesen auf
- Kalkulation
- Im nationalen Durchschnitt kostet eine Stunde Pflege inklusive aller Zuschüsse der öffentlichen Hand bei einer staatlichen Spitex doppelt so viel wie die eines privaten Anbieters
- Die öffentlichen Spitexdienste beziehen Subventionen für die Versorgungs- und Ausbildungspflicht
- Bei der Kostenberechnung ist der gesamte Leistungsmix zu berücksichtigen
- Im nationalen Durchschnitt kostet eine Stunde Pflege inklusive aller Zuschüsse der öffentlichen Hand bei einer staatlichen Spitex doppelt so viel wie die eines privaten Anbieters
- Öffentliche Spitexleistungen
- Auswahl des Pflegeheims
- Meistens fährt der Pflegebedürftige beim Bezug des Pflegeheims in der Wohnsitzgemeinde finanziell besser als bei der Einweisung in eine ausserkantonale oder private Pflegeinstitution
- Hilflosenentschädigung
- Einzige Leistungsvoraussetzung: Unterstützungsbedarf (> aktuelle Beitragshöhe abklären)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) sollen dort helfen, wo die Renten und das Einkommen des Betroffenen nicht die minimalen Lebenskosten decken
- Für die Ausrichtung besteht ein rechtlicher Anspruch
- Die EL sind weder Fürsorge noch Sozialhilfe; vielmehr zählen sie zusammen mit der AHV und IV zum sozialen Fundament des schweizerischen Vorsorgesystems
- hiezu Ergänzungsleistungen
- Sozialhilfe
- Die Sozialhilfe ist die Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder
- Fehlende Deckungen
- Allgemein
- Die Haushaltshilfe ist nicht von der Grundversicherung gedeckt
- Die Mahlzeiten fallen nicht unter die Pflichtleistungen der Krankenkasse
- Risiken soweit notwendig versichern
- In jungen Jahren die notwendige Versicherungsdeckung vereinbaren und soweit möglich beibehalten (keine Überversicherung)
- hiezu Risikomanagement
- Allgemein
- Ziel des Gesetzgebers
- Die pflegebedürftige Person sollte mit der kleinsten AHV-Rente, ohne Rente aus der Pensionkasse und ohne eigenes Vermögen den Aufenthalt in einem Heim und den Beitrag an die Pflege zusammen mit einer individuellen Ergänzungsleistung finanzieren können und noch ein Taschengeld zur Verfügung haben
Judikatur
- BGer 9C_446/2017 vom 20.07.2018
- BGer 9C_54/2014