Folgende Gründe können die Höhe der Verwandtenunterstützungsbeiträge reduzieren oder die Unterstützungspflicht gar vollständig aufheben:
- Bereits erbrachte Verwandtenunterstützungsleistungen (Bspw. Ausrichtung einer Leibrente zu Gunsten des Unterstützungsberechtigten; Verzicht auf Erbanteil zu Gunsten des Unterstützungsberechtigten; Naturalleistungen, wie das Anbieten einer Unterkunft, kochen etc.)
- Bereits verbrauchter hoher Erbvorbezug
- Nicht mehr aktuelle Steuerdaten der angeblich pflichtigen Verwandten
- Keine oder nur verminderte Notlage der unterstützten Person
- Vorliegen eines Enterbungsgrundes (Begehen einer schweren Straftat gegen Unterstützungspflichtigen kann zur Befreiung der Unterstützungspflicht führen)
- Unangemessenheit der Unterstützungspflicht für pflichtige Verwandte [Vgl. Leistungszumutbarkeit für pflichtige Verwandte]
- Einkünfte und Vermögenswerte der unterstützten Person nicht oder nur teilweise berücksichtigt
- Böswilliges Verhalten der unterstützten Person (unternimmt nicht das Zumutbare [Vgl. Checkliste Zumutbares Einkommen (PDF, 31 KB)], um für sich selbst aufzukommen)
- „Besondere Umstände“ (Bspw. Gestörtes Beziehungsverhältnis, wie namentlich mündige Kinder, welche für ihren Vater aufkommen müssten, der seine Familienpflichten grob vernachlässigte oder sie mit Gewalt terrorisierte; jahrelanger Kontaktabbruch von Seiten der Unterstützungsberechtigten)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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