Sachverhalt:
Unverheiratete Schwangere lebt mit mehreren Männer im gleichen Haushalt. Vaterschaft unklar und Schwangere befindet sich in finanzielle Notlage.
Bemerkungen:
- Da Schwangere unverheiratet und keine eheliche Lebensgemeinschaft, keine eheliche Unterstützungsbeiträge einforderbar.
- Aber: Ab Geburt des Kindes, Kindesunterhalt einforderbar.
- Kindesunterhalt geht Verwandtenunterstützungspflicht vor.
Vorgehen:
- Sofern keiner der in Frage stehenden Männer Vaterschaft freiwillig anerkennt, Einreichung einer Vaterschaftsklage durch Mutter oder durch ungeborenes Kind (vertreten durch Fürsorgebehörden) unter gleichzeitiger Erhebung einer Unterhaltsklage gegenüber dem Vater.
- Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber Vater ab Geburt des Kindes.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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