Rechtsnatur
Die Rechtsnatur des Kaufsrechts (KR) wird durch folgende Aspekte bestimmt:
- Gestaltungsrecht, dessen Ausübung Rechte und Pflichten wie aus einem gewöhnlichen Kaufvertrag begründet [vgl. hiezu BGE 109 II 219 Erw. 2b]
- einfach bedingtes Recht
- Bedingung
- Ausübung des Kaufsrechtes = Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) > Erfüllung (Vollzug)
- Bedingung
- auch: Suspensiv bedingter Kaufvertrag
- Potestativbedingung (Bedingung, die in den Willen einer Person gestellt ist)
- mit der Ausübungserklärung wird der suspensiv bedingte Kaufvertrag zum unbedingten
Weiterführende Informationen
Kaufsrecht = Gewillkürte Verfügungsbeschränkung
- Eingriff ins Eigentumsrecht
- Das Kaufsrecht belastet den Kaufrechtsbelasteten in seinem Handlungsspielraum wie ein abgeschlossener Kaufvertrag, obwohl der Kaufrechtsberechtigte entscheiden kann, ob er kaufen will oder nicht
Ziele
- Grundstücks- bzw. Gegenstands-Sicherung
- Kaufsrecht berechtigt den Kaufrechtsberechtigten zum Kauf, verpflichtet ihn aber nicht
Motive
- Landsicherung, für die weitere Erschliessungs- und Projektplanung
- Eigenbestimmte zeitliche Erwerbskoordination
- Erwerb des Kaufrechtsobjektes erst nach Veräusserung eines anderen Objektes
- Koordination der Eigenmittel
- Nutzungskoordination
- Koordination der Ersatzbeschaffung in grundsteuerlicher Hinsicht
- Aussiedlung
- Unternehmensareal
- Bauernhof
- Refinanzierungssuche
- uam
- Erwerb des Kaufrechtsobjektes erst nach Veräusserung eines anderen Objektes
- Unsicherheit, ob es beim Kaufrechtsobjekt um das Richtige handelt
- Anbinden und weitersuchen
- Arrondierung
- Anbindung verschiedener Verkäufer eines Landsprengels, ohne (erheblichen) Mitteleinsatz
- bis zur Zielerreichung (dann Ausübung und Vollzug)
- bei Nichterreichen der Ziele Verfallenlassen der Kaufsrechts
- Anbindung verschiedener Verkäufer eines Landsprengels, ohne (erheblichen) Mitteleinsatz
- Suche Endkäufer
- Abtretung des Kaufsrecht zum Selbstvollzug (auch: „Eintritt“)
- Achtung
- grundsteuerlich relevantes Kettengeschäft
- Grundsteuer: Latente Steuern, Kettengeschäfte etc.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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