Rechtsnatur
Die Rechtsnatur des Kaufsrechts (KR) wird durch folgende Aspekte bestimmt:
- Gestaltungsrecht, dessen Ausübung Rechte und Pflichten wie aus einem gewöhnlichen Kaufvertrag begründet [vgl. hiezu BGE 109 II 219 Erw. 2b]
- einfach bedingtes Recht
- Bedingung
- Ausübung des Kaufsrechtes = Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) > Erfüllung (Vollzug)
- Bedingung
- auch: Suspensiv bedingter Kaufvertrag
- Potestativbedingung (Bedingung, die in den Willen einer Person gestellt ist)
- mit der Ausübungserklärung wird der suspensiv bedingte Kaufvertrag zum unbedingten
Weiterführende Informationen
Kaufsrecht = Gewillkürte Verfügungsbeschränkung
- Eingriff ins Eigentumsrecht
- Das Kaufsrecht belastet den Kaufrechtsbelasteten in seinem Handlungsspielraum wie ein abgeschlossener Kaufvertrag, obwohl der Kaufrechtsberechtigte entscheiden kann, ob er kaufen will oder nicht
Ziele
- Grundstücks- bzw. Gegenstands-Sicherung
- Kaufsrecht berechtigt den Kaufrechtsberechtigten zum Kauf, verpflichtet ihn aber nicht
Motive
- Landsicherung, für die weitere Erschliessungs- und Projektplanung
- Eigenbestimmte zeitliche Erwerbskoordination
- Erwerb des Kaufrechtsobjektes erst nach Veräusserung eines anderen Objektes
- Koordination der Eigenmittel
- Nutzungskoordination
- Koordination der Ersatzbeschaffung in grundsteuerlicher Hinsicht
- Aussiedlung
- Unternehmensareal
- Bauernhof
- Refinanzierungssuche
- uam
- Erwerb des Kaufrechtsobjektes erst nach Veräusserung eines anderen Objektes
- Unsicherheit, ob es beim Kaufrechtsobjekt um das Richtige handelt
- Anbinden und weitersuchen
- Arrondierung
- Anbindung verschiedener Verkäufer eines Landsprengels, ohne (erheblichen) Mitteleinsatz
- bis zur Zielerreichung (dann Ausübung und Vollzug)
- bei Nichterreichen der Ziele Verfallenlassen der Kaufsrechts
- Anbindung verschiedener Verkäufer eines Landsprengels, ohne (erheblichen) Mitteleinsatz
- Suche Endkäufer
- Abtretung des Kaufsrecht zum Selbstvollzug (auch: „Eintritt“)
- Achtung
- grundsteuerlich relevantes Kettengeschäft
- Grundsteuer: Latente Steuern, Kettengeschäfte etc.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.