Die Begrifflichkeiten können gegenüberstellend kurz wie folgt dargestellt werden:
Vorkaufsrecht
Recht des Vorkaufsberechtigten, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und den verabredeten Weiteren Bestimmungen (= limitiertes VKR) oder zu Preis und Bedingungen des Dritten (= unlimitiertes VKR) im Verkaufsfalle durch Abgabe einer Ausübungserklärung zu kaufen
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Kaufsrecht
Recht des Kaufsberechtigten, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und den verabredeten weiteren Bestimmungen durch Abgabe einer Ausübungserklärung zu kaufen
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Rückkaufsrecht
Recht des Verkäufers, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und den verabredeten Weiteren Bestimmungen durch Abgabe einer Ausübungserklärung zurückzukaufen