Mitverkaufsrecht = Recht eines Aktionärs bzw. von Minderheitsaktionären, mit dem Mitaktionär bzw. dem Mehrheitsaktionär zusammen zu verkaufen
Anlass
Share deal
Ziele
Schutz der Minderheitsaktionäre davor, dass eine Mehrheit von Aktionären ihre Aktien verkaufen, ohne dass die Minderheitsaktionäre Gelegenheit erhalten, ihre Aktien mitzuverkaufen
Motiv
Aktienrechtlicher Minderheitenschutz
Regelungsgrundlage
Aktionärbindungsvertrag
Sonstiger Vertrag
Fazit
Sinnvolle Regelungsvariante bei Koordination der Aktionärsrechte und für den Minderheitenschutz
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