Essentialia negotii
Als wesentliche Bestandteile des Vorkaufsrechts gelten:
- Vertragsparteien
- Vorkaufsobjekt
- Immobilien (Grundstücke) [vgl. BGE 81 II 506 f.]
- Liegenschaften
- ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken
- Aktien
- Bewegliche Sachen (Fahrnisgegenstände)
- Immobilien (Grundstücke) [vgl. BGE 81 II 506 f.]
Teilflächen / Teilobjekte
Normalerweise wird ein Vorkaufsrecht an einer ganzen Sache bzw. an einem ganzen Grundstück eingeräumt. Bei entsprechend klarer Ausgestaltung ist eine Vorkaufsrechtsbegründung auch an Teilobjekten zulässig:
Zulässigkeit
- Fläche
- Begründung an einer klar festgelegten Teilfläche (Umfangbestimmung zB durch Geometer-Plan)
- Bestimmt oder bestimmbar abzuparzellierender Grundstücksteil [vgl. BGE 81 II 502 ff.]
- Unter bestimmten Voraussetzungen auch bloss Realteile von Grundstücken [vgl. BGE 81 II 506 f.]
- Gebäudeteil
- nur bei Stockwerkeigentum [vgl. BGE 114 II 127 = Pra 1988 Nr. 169 = ZBGR 19]
Unzulässigkeit
- Vorkaufsrecht an einem erst in Zukunft noch zu begründenden Stockwerkeigentumsanteil [vgl. BGE 114 II 130 f., Erw. 2d]
Weiterführende Informationen
- Vorkaufsrecht an Teilflächen
- GUHL THEO, in: ZBJV 1957, S. 204
- Notariatsinspektorat des Kantons Zürich, in: ZBGR 1952, S. 152, Ziffer 7
- Vorkaufsrecht an Gebäudeteilen
- REY HEINZ, in: ZBJV 1990, S. 188
- SCHNYDER BERNHARD, in: Baurecht 1989, S. 97
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.