Investiert der Vermieter in eine vermietete Wohnung oder eine Liegenschaft, kann er diese Investitionen auf den Mieter überwälzen.
Erfolgt aus diesem Grund eine Mietzinserhöhung, kann der Mieter diese innert 30 Tagen anfechten (d.h. von der zuständigen Schlichtungsbehörde resp. Gericht überprüfen lassen).
Auf dieser Website finden Sie Informationen und Links zum Thema wertvermehrende Investitionen / Mehrleistungen des Vermieters und Mietzinserhöhung aufgrund wertvermehrender Investitionen:
» Begriff: Wertvermehrende Investition
» Mehrleistungen des Vermieters (wertvermehrende Investitionen)
» Kapitalisierung und Überwälzung des wertvermehrenden Anteils
» Geltendmachung der Mietzinserhöhung infolge Mehrleistungen
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