Investiert der Vermieter in eine vermietete Wohnung oder eine Liegenschaft, kann er diese Investitionen auf den Mieter überwälzen.
Erfolgt aus diesem Grund eine Mietzinserhöhung, kann der Mieter diese innert 30 Tagen anfechten (d.h. von der zuständigen Schlichtungsbehörde resp. Gericht überprüfen lassen).
Auf dieser Website finden Sie Informationen und Links zum Thema wertvermehrende Investitionen / Mehrleistungen des Vermieters und Mietzinserhöhung aufgrund wertvermehrender Investitionen:
» Begriff: Wertvermehrende Investition
» Mehrleistungen des Vermieters (wertvermehrende Investitionen)
» Kapitalisierung und Überwälzung des wertvermehrenden Anteils
» Geltendmachung der Mietzinserhöhung infolge Mehrleistungen
News zu Miete und Immobilien
News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht sowie zu Immobilien und dem Immobilienmarkt Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG :
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MietzinserhöhungEinleitung zur Mietzinserhöhung SchweizAutoren:MietvertragskündigungEinleitung zur MietvertragskündigungAutoren:MieterausbauEinleitung zum Mieterausbau / RohbaumieteAutoren:MieterwechselEinleitung zum MieterwechselAutoren:Geschäftsraummiete / LadenmieteEinleitung zur Geschäftsraummiete / Ladenm...Autoren:WohnungsabgabeEinleitung zur Wohnungsabgabe
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht