Wohnsitz
= Aufenthaltsort mit der Absicht dauernden Verbleibens
Aufenthalt
= Ort, wo sich eine Person gegenwärtig aufhält (ohne Aspekt der Dauer resp. der Verbleibensabsicht)
Wochenaufenthalt
Regelfall
= Wochenaufenthalt am Arbeitsort und Wohnsitz (für Wochenendaufenthalt) am Familienort
Leitende Angestellte
= Wohnsitz am Arbeitsort und Wochenendaufenthalt am Familienort
Domizil
= Adresse
= bei natürlichen Personen Synonym für Wohnsitz, insbesondere Verwendung beim steuerlichen Wohnsitz (Steuerdomizil)
= bei Gesellschaften zum Gesellschaftssitz zugehörende präzisierende Adresse
Weiterführende Informationen
Grenzgänger
= Person, die im Nachbarland arbeitet und täglich wieder an seinen ausländischen Wohnsitz zurückkehrt