Einleitung
Beim Versuch des Gesetzgebers, den Lebensmittelpunkt als räumliches Zentrum der persönlichen Interessen zu umschreiben, wird auf folgende Elemente zur Schaffung von Klarheit und Bestimmbarkeit abgestellt:
- objektive Elemente (Aufenthalt)
- subjektive Elemente (Absicht dauernden Verbleibens)
Da jemand zu verschiedenen Orten gleichwertige Beziehungen unterhalten kann, die alle mehr oder minder die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelpunkt, Aufenthalt und Absicht dauernden Verbleibens erfüllen. – Diese Segmentierung hilft daher oft nicht weiter.
Elemente der Wohnsitznahme
Die Wohnsitznahme gilt unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als erstellt: