Checkliste: Schulden und Überschuldung
- Die Konsumgesellschaft weckt allerlei Bedürfnisse
- Werbung, peergroups und Statusvorstellung verleiten zum Schulden machen.
- Wer diesen Herausforderungen der Konsumgesellschaft nicht gewachsen ist, läuft die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit.
- Die nachfolgenden Ellipsen und Stichworte sollen zur Meinungsbildung anregen.
- Schuldenmotive
- Lebensereignisse
- Arbeitslosigkeit
- Scheidung
- Missglückte Geschäftsgründung
- Geschäftsunerfahrenheit
- Krankheit
- Einstehen für Dritte (Bürgschaft, Drittpfänder)
- (Anlage-)Betrug
- Heilungskosten für lebensbedrohliche Krankheit
- Kaufsucht
- Konsumieren zum Zwecke der Selbstdarstellung und Abgrenzung in der Gesellschaft (Selbstwertschwäche)
- Kaufsucht heisst unkontrolliertes Konsumieren
- Werbung und Kreditkarten als Treiber
- 5 % der Schweizer Bevölkerung ist konsumsüchtig
- Leben auf Pump
- Gläubigerstruktur
- Steuerbehörden
- Versicherungen (Prämien von Sozial- oder Privatversicherungen)
- Bankschulden
- Versandhandel
- Bussen, Gerichtskosten uam
- Gesundheitskosten
- Telefongebühren
- sonstige
- Realistische Einschätzung des eigenen Verschuldungsgrad
- Selbstverantwortung als Prämisse
- Eigenes Existenzminimum
- Gläubigerstruktur
- Jugendverschuldung
- Konsum als Freizeitbeschäftigung
- Statusdenken
- Gruppenverhalten
- Markenkult
- Handykonsum
- Frühe Gründung eines eigenen Haushalts
- Lebensereignisse
Quelle: u.a. White Paper „Schulden“ von cashgate
Checkliste: Zahlungsschwierigkeiten als Hindernis für die Erteilung oder Grund für den Entzug einer Berufsausübungsbewilligung [Polizeibewilligung]
Die Absenz von Zahlungsschwierigkeiten oder gar eines Konkurses ist bei folgenden Berufsgattungen anzutreffen (teils kantonal unterschiedlich):
- Rechtsanwalt
- Notar
- Taxigewerbe
- Banken und deren Bewilligungsträger
- Versicherungen und deren Bewilligungsträger
- Garage-Gewerbe für U-Nummern
Grundlage
Damit die Anforderung einer einwandfreien Geschäftsführung bzw. die Absenz von Zahlungsschwierigkeiten oder gar eines Konkurses verlangt werden kann, sind notwendig (BV 36):
- Gesetzliche Grundlage
- Öffentliches Interesse
- Verhältnismässigkeit
- Geeignetheit von Eingriffszweck und –wirkung
- Erforderlichkeit von Eingriffszweck und –wirkung
- Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und -wirkung
- Gleichbehandlung mit den direkten Konkurrenten
Ziel
Schutz des Publikums von Täuschung und Ausbeutung.
Downloads
» Hier finden Sie die obigen Checklisten als interaktive Formulare zum Download:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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