Checkliste: Schulden und Überschuldung
- Die Konsumgesellschaft weckt allerlei Bedürfnisse
- Werbung, peergroups und Statusvorstellung verleiten zum Schulden machen.
- Wer diesen Herausforderungen der Konsumgesellschaft nicht gewachsen ist, läuft die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit.
- Die nachfolgenden Ellipsen und Stichworte sollen zur Meinungsbildung anregen.
- Schuldenmotive
- Lebensereignisse
- Arbeitslosigkeit
- Scheidung
- Missglückte Geschäftsgründung
- Geschäftsunerfahrenheit
- Krankheit
- Einstehen für Dritte (Bürgschaft, Drittpfänder)
- (Anlage-)Betrug
- Heilungskosten für lebensbedrohliche Krankheit
- Kaufsucht
- Konsumieren zum Zwecke der Selbstdarstellung und Abgrenzung in der Gesellschaft (Selbstwertschwäche)
- Kaufsucht heisst unkontrolliertes Konsumieren
- Werbung und Kreditkarten als Treiber
- 5 % der Schweizer Bevölkerung ist konsumsüchtig
- Leben auf Pump
- Gläubigerstruktur
- Steuerbehörden
- Versicherungen (Prämien von Sozial- oder Privatversicherungen)
- Bankschulden
- Versandhandel
- Bussen, Gerichtskosten uam
- Gesundheitskosten
- Telefongebühren
- sonstige
- Realistische Einschätzung des eigenen Verschuldungsgrad
- Selbstverantwortung als Prämisse
- Eigenes Existenzminimum
- Gläubigerstruktur
- Jugendverschuldung
- Konsum als Freizeitbeschäftigung
- Statusdenken
- Gruppenverhalten
- Markenkult
- Handykonsum
- Frühe Gründung eines eigenen Haushalts
- Lebensereignisse
Quelle: u.a. White Paper „Schulden“ von cashgate
Checkliste: Zahlungsschwierigkeiten als Hindernis für die Erteilung oder Grund für den Entzug einer Berufsausübungsbewilligung [Polizeibewilligung]
Die Absenz von Zahlungsschwierigkeiten oder gar eines Konkurses ist bei folgenden Berufsgattungen anzutreffen (teils kantonal unterschiedlich):
- Rechtsanwalt
- Notar
- Taxigewerbe
- Banken und deren Bewilligungsträger
- Versicherungen und deren Bewilligungsträger
- Garage-Gewerbe für U-Nummern
Grundlage
Damit die Anforderung einer einwandfreien Geschäftsführung bzw. die Absenz von Zahlungsschwierigkeiten oder gar eines Konkurses verlangt werden kann, sind notwendig (BV 36):
- Gesetzliche Grundlage
- Öffentliches Interesse
- Verhältnismässigkeit
- Geeignetheit von Eingriffszweck und –wirkung
- Erforderlichkeit von Eingriffszweck und –wirkung
- Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und -wirkung
- Gleichbehandlung mit den direkten Konkurrenten
Ziel
Schutz des Publikums von Täuschung und Ausbeutung.
Downloads
» Hier finden Sie die obigen Checklisten als interaktive Formulare zum Download:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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