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Zugehör / Mobiliar / Inventar

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Wirkung der Qualifikation als Zugehör

Rechtsgebiet:
Zugehör / Mobiliar / Inventar
Stichworte:
Inventar, Mobiliar, Zugehör
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Die Zugehör teilt das rechtliche Schicksal der Hauptsache.

Ausnahme

Die Beteiligten haben im konkreten Fall etwas anderes bestimmt (ZGB 644 Abs. 1).

Veräusserung und Verpfändung

Grundsatz:
Die Veräusserung oder Belastung der Hauptsache bezieht sich ohne weiteres auch auf die Zugehör, wenn keine Ausnahme gemacht wurde.

Wirkungserstreckung der Zugehörsanmerkung auf alle Grundpfandgläubiger:
Die Richtigkeitsvermutung von ZGB 805 Abs. 2 nutzt sämtlichen Grundpfandgläubigern, unabhängig davon, ob die Grundpfandrechte vor oder nach der Zugehörsanmerkung errichtet wurden; sie erstreckt sich auch auf nachträglich angeschaffte Zugehör.

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