Definition
Die Zweigniederlassung (ZN) ist ein kaufmännischer Betrieb, der zwar rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt, der aber in eigenen Lokalitäten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und dabei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit geniesst1.
Landestypische Differenzierung
Anstelle des Ausdruckes ZN wird in der Deutschschweiz oft auch der Begriff Filiale verwendet. In der welschen Schweiz bedeutet Filiale aber „Tochtergesellschaft“.
Kriterien
Die ZN wird massgeblich bestimmt von der
- Integration des Zweigbetriebes im Gesamtbetrieb durch
- rechtliche Integration
- wirtschaftliche Integration
- leitungsmässige Integration
- organisatorische Integration
- Eigenständigkeit des Zweigbetriebes gegenüber dem Gesamtbetrieb
- nach aussen, durch
- örtliche Trennung
- unmittelbaren Marktzugang
- nach innen, durch
- eigenständige Aufgabe
- eigenständige Leitung
- organisatorische Eigenständigkeit
- besondere Erfolgsrechnung
- besondere Bilanz
- nach aussen, durch
1 Vgl BGE 79 I 71; obwohl das Gesetz die ZN nicht umschreibt, kommt der bundesgerichtlichen Definition keine verbindliche Kraft im Sinne einer Legaldefinition zu.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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