Der Zweigbetrieb muss um ZN zu sein i.d.R. auch leistungswirtschaftlich integriert sein.
Von der Produktion aus betrachtet ist der Zweigbetrieb ein
- Fremdbetrieb (die produzierten Sachgüter oder Dienstleistungen gelangen direkt an externe Leistungsempfänger)
- Eigenbetrieb (die produzierten Sachgüter oder Dienstleistungen gelangen nicht direkt an externe Leistungsempfänger, zB Einkaufsniederlassung nur für Betriebe des Gesamtunternehmens)
- Fremd- und Eigenbetrieb zugleich.
Zweigbetrieben in der Erscheinungsform des Eigenbetriebes.