Der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich fordert mit einer Volksinitiative die Offenlegung der früheren Miete. Die Initiative «Transparente Mieten» verlangt, dass Vermieter bei Neuvermietungen allfällige Anpassungen im Mietzins gegenüber dem neuen Mieter offenlegen und begründen müssen. Der MV Zürich begründet seine Initiative mit immer höheren Aufschlägen bei den Anfangsmieten. Neben Renovationen seien Neuvermietungen der Hauptgrund für Mietzinserhöhungen. Immer mehr Vermieter würden im Zuge der Wohnungsknappheit die Mieten überproportional erhöhen – Mieter würden missbräuchliche Anfangsmietzinse dagegen nur sehr selten anfechten.
Weiter fordert der MV Zürich in einer zweiten Volksinitiative, dass erstinstanzliche Mietrechtsverfahren kostenlos sein sollen («Rechtsschutz für alle»). Viele Mieter würden wegen hoher Gerichtsgebühren allfällig unbefriedigende Entscheide eines Schlichtungsverfahrens nicht vor das Mietgericht weiterziehen. Der Mieterverband ist der Ansicht, dass die Schutzbestimmungen des Schweizer Mietrechts nur greifen können, wenn das Mietgericht kostenlos wäre. Ansonsten würden aufgrund der Gerichtskosten missbräuchliche Mietzinserhöhungen, willkürliche Kündigungen etc. oft nicht geahndet werden.