Haben Sie aus einer Notsituation heraus eine Wohnung mieten müssen? Haben Sie erfahren, dass Ihr Vermieter bei Ihnen mehr als 10% aufgeschlagen hat?
Der Mieter kann gestützt auf OR 270 den Anfangsmietzins innert 30 Tagen seit dem Mietantritt bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten, wenn der Mietvertragsabschluss in persönlicher oder familiärer Notlage oder wegen der örtlichen Wohnungsmarktverhältnisse erfolgte.
Auf dieser Website finden Sie Informationen, Links und Formulare zur Anfechtung des Anfangsmietzinses:
» Voraussetzungen für die Anfechtung des Anfangsmietzinses