Einleitung
Der Fahrzeug-Wiederverkaufswert ist für jeden Halter von eminenter Wichtigkeit: Für Flottenbesitzer ist es eine werthaltigkeits- und bilanzielle Angelegenheit, für Privatpersonen ist der Fahrzeugrestwert stets beim Fahrzeugeintausch die Anzahlung für den Neuwagen bzw. beim Leasingvertrag der Eigenmittelbeitrag.
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ev Niedriger Wiederverkaufswert
In der Fahrzeugbranche wird gemunkelt, dass der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge sinken könnte. Viele Auswirkung und Gründe werden genannt.
Gründe / Motive für einen tieferen Wiederverkaufswert
- Betriebskosten
- Höherer Treibstoffverbrauch nach Nachbesserung
- Höhere Verkehrsabgaben
- Nicht abschätzbare Risiken
- Erfolgseintritt der im Rückruf beabsichtigten Nachbesserungen
- reduzierte Motorenleistung
- Risiko eines Zulassungswiderrufs oder einer Betriebsbeschränkung
- Zulassungsentzug bzw. frühere Nichtzulassung in Umweltzonen als zu erwarten war bzw. Rückstufung auf EURO4
- Ideele Gründe
- Imageverlust
- Fahrzeug entspricht nicht der erwarteten bzw. beabsichtigten Umweltethik
- Reduzierte Höchstgeschwindigkeit
- Überangebot
- Mehr Besitzer wollen verkaufen als der Markt aufnahmefähig ist bzw. als eine Marktnachfrage besteht
- Verhalten der Gebrauchtwagenkäufer
- Kein Erwerbsinteresse oder nur zum Schnäppchenpreis
Wertverlust?
Ob ein Wertverlust eintritt, wird vom Erfolg der Rückrufaktion und von der Nachfrage nach Dieselfahrzeugen der betroffenen Marken bzw. der problembehafteten Hubraum-Grössen abhängen. Denkbar ist, dass – wie an den Aktienbörsen – temporär die Preise sinken und andere Käuferschichten zugreifen. Oft werden Problemfahrzeuge in weniger anspruchsvolle oder weniger umweltorientierte Regionen der Welt exportiert. Es ist nicht ausseracht zu lassen, dass die Funktionsfähigkeit der betroffenen Fahrzeuge unbestritten ist.
Exit-Strategie
Jeder Autobesitzer hat seine (gleichbleibenden oder wechselnden) Vorstellungen zum Nutzungs- und Ersatzintervall seines Fahrzeugs. Diese allgemeinen Vorstellungen können durch fahrzeugbezogene ergänzt werden; zu denken ist an den Ersatz eines reparaturanfälligen, nicht mehr den Bedürfnissen oder, von der Antriebsart her, nicht mehr gewünschten Autos.
Im Rahmen dieser allgemeinen und individuellen Autonutzungszyklus-Vorstellungen kann es sein, dass ein problembehaftetes Fahrzeug der hier beschriebenen Art früher abgestossen oder anders (zB Zweitauto) eingesetzt wird. – Solche Gedanken wird sich jeder Autobesitzer machen oder machen müssen.
Fazit
Eine Prognose zur Entwicklung des Wiederverkaufswerts und eines allfälligen Wertverlusts kann einzig ein erfahrener Gebrauchtwagenhändler machen. Der Gebrauchtwagenmarkt wird das Resultat bestimmen bzw. vorgeben. Vorzugreifen ist vermessen. – Augen auf und beobachten. Nach Information des breiten Publikums ist die Problematik bekannt und unwissende Käufer sind nicht zu erwarten, ganz abgesehen davon, dass den mangelinformierten Autoverkäufer hier ausnahmsweise eine Informationspflicht zum Sachmangel treffen könnte.
Weiterführende Informationen
- Aufklärungspflichten des Verkäufers | auto-recht.ch
Weiterführende Informationen
- Autoeintausch | auto-recht.ch
- Neuwagenleasing | auto-recht.ch
- Ablaufschema Autoleasing | auto-recht.ch
04.11.2015 18:50