Bestätigung der Rechtsprechung
Das Bundesgericht bestätigt, so die NZZ in ihrer gestrigen Ausgabe, dass das Vorhandensein eines „stabilen Konkubinats“ den nachehelich unterhaltspflichtigen exEhegatten von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem in einer solchen Lebensgemeinschaft lebenden früheren Ehepartner befreie. Die Vorinstanz wollte den Unterhaltsanspruch während des Konkubinats lediglich sistieren, was nicht möglich ist.
Quelle
BGE 5A_373/2016 vom 02.06.2016,
in: NZZ vom DO 07.07.2016, „Risiken des Konkubinats – Unterhaltsanspruch erlischt definitiv“, S. 14