Damit ein Konkubinat in anderen Rechtsverhältnissen berücksichtigt wird, verlangt die Praxis eine „stabile Lebensgemeinschaft“.
Um von einer „stabilen Lebensgemeinschaft“ ausgehen zu können, wird eine „bestimmte Bestandesdauer der Gemeinschaft“ vorausgesetzt.
In folgenden Fällen wird eine Mindestdauer des Zusammenlebens bzw. eine stabile Gemeinschaft verlangt:
- Nachehelicher Unterhalt
- 5 Jahre: Aufhebung der Unterhaltspflicht
- > 3 Jahre: Sistierung der Unterhaltszahlungen
- Adoption
- 3 Jahre
- Sozialhilferecht
- 2 Jahre
- Säule 2 (berufliche Vorsorge)
- 5 Jahre
- Säule 3a (gebundene private Vorsorge)
- 5 Jahre: kinderlos
- > 2 Jahre: bei gemeinsamen Kindern
- Steuerrecht
- 5 Jahre
- Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- 5 Jahre
- Opferhilfe
- 4 – 5 Jahre
- Prozessrecht
- Stabile Lebensgemeinschaft
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Stabile Lebensgemeinschaft.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:StalkingEinleitung zu StalkingAutoren:ErwachsenenschutzEinleitung zum ErwachsenenschutzAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:Trust-RechtEinleitung: Trust und Trust-Recht / Trust-LawAutoren:KonkubinatEinleitung zum KonkubinatAutoren:Murphys Gesetz (Murphys Law)Einleitung zu Murphy’s Law und Finag...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht