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Zivilprozessrecht

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Wo erhalte ich kostenlos Rechtsauskünfte?

Datum:
07.07.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Prozessfinanzierung, Rechtsberatungsstellen, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, unentgeltliche Prozessführung, unentgeltliche Rechtspflege, unentgeltlicher Rechtsbeistand
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Überblick

Einleitung

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), welches 1912 in Kraft gesetzt wurde, war von EUGEN HUBER so konzipiert worden, dass es von jedermann und jeder Frau ohne Berater oder Rechtsanwalt angewandt werden konnte. Die neuen Gesetze enthalten nicht mehr sog. Konditionalnormen (wenn … dann …), sondern Negativkataloge (erlaubt / nicht erlaubt), was dazu führt, dass mangels „Kondition“ der Gesetzesnutzer keine Lösungsansätze mehr erhält. Die Gesetzesanwendung und Gesetzesauslegung wird zunehmend vom Laien zum Spezialisten verlagert. Auch die Fülle der Gesetze und die ständigen Gesetzesrevisionen machen die Rechtsthematik für den Laien unüberschaubar und rechtsunsicher.

Zur zunehmenden Schwierigkeit tragen die komplexer, grenzübereschreitend und globaler gewordenen Lebenssachverhalte, die unter die Gesetzesbestimmungen zu subsumieren sind, bei.

Um sich zu Recht zu finden, kommt der Laie sehr oft nicht mehr ohne Ratschlag aus, unabhängig davon, ob es etwas kostet oder nicht.

Das Bedürfnis, sich kostenfrei mit den Chancen und Risiken eines persönlichen Rechtsproblems befassen zu können, ist daher ungebrochen.

Unentgeltliche Rechtsberatungsstellen

Wer nach Rechtsfragen sucht, gibt sein Problem in der Google-Suchmaske ein oder recherchiert im Web allgemein oder im Speziellen unter http://www.local.ch/ oder http://www.search.ch/ mit dem Stichwort „Rechtsberatung“.

Unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen (auch: Rechtsberatungsstellen) werden angeboten durch:

  • Gerichte
  • Kantonale Anwaltsverbände
  • Sozialeinrichtungen
  • Konsumentenschutzorganisationen
  • Ähnliche Organisationen

Es gibt viele Rechtsberatungsstellen, die zwar Gratisauskünfte gewähren, aber nur an Mitglieder. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hauseigentümerverband (HEV)
  • Mieterinnen und Mieterverband (MV)
  • GastroSuisse
  • Automobilclubs

Einzelne Verbands- oder Vereins-Beratungsstellen verlangen für ihre Auskünfte an Nichtmitglieder Unkostenbeiträge.

Im Zunehmen begriffen ist auch die Rechtsinformation im Web:

  • LawMedia AG
  • Weblaw AG.

Die einzelnen Rechtsauskunftsstellen und ihre Koordinaten sind in der nachfolgenden Liste aufgelistet:

(Tabelle als PDF herunterladen)

Unentgeltliche Prozessführung mit unentgeltlichem Rechtsbeistand

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in der Schweiz den bedürftigen Personen für die Geltendmachung ihrer Ansprüche oder für die Abwehr unberechtigter Ansprüche insofern Rechtsschutz geboten wird, als ihnen – unter Bedingungen – die unentgeltliche Prozessführung (UP) und / oder ein unentgeltlicher Rechtsbeistand (Anwalt/URB) gewährt wird.

Fazit

Für jedes Bedürfnis besteht eine Rechtsauskunftsstelle. Wer sucht, der findet. Zu einer kostenfreien Erstauskunft sind die Auskunftsstellen bereit. Viele Rechtsfragen lassen sich indessen nur schlüssig und verlässlich in Kenntnis des Detailsachverhalts und der oft umfangreichen Unterlagen beantworten. In solchen Fällen steigen der Beratungsaufwand und das Risiko eines sog. Übernahmeverschuldens. Der Ratsuchende wird an externe Rechtsanwälte verwiesen. Für Bedürftige wird der Anwalt die unentgeltliche Rechtspflege – in einem Prozessverfahren – beantragen. Die Nicht-Bedürftigen, die nicht rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung (siehe Linktipps) abgeschlossen haben oder keine Prozessfinanzierung (siehe Linktipps) erhältlich machen können, müssen ihre weitere Beratung und Vertretung aus der eigenen Tasche berappen.

Vorbehalt / Disclaimer

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