LAWNEWS

Strafrecht

QR Code

Kommissionsschinderei (Churning) ist ungetreue Geschäftsbesorgung

Datum:
22.03.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 158 Ziff. 1

Wird bei der Vermögensverwaltung in einem Handelszeitraum von weniger als 3 Monaten das vom VV-Kunden angelegte durchschnittliche Nettovermögen mehr als 54 Mal umgesetzt und machen die angefallenen Transaktionskosten rund 73 % des aus der Handelstätigkeit resultierenden Totalverlusts aus, liegt eine Kommissionsschinderei (auch: Churning genannt) vor, die den Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Sinne von StGB 158 Ziffer 1 erfüllt.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.