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Grundpfandrechte: Vorfälligkeitsentschädigungen sind keine grundpfandversicherten Zinsen

Datum:
04.04.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Grundpfandverwertung, zwangsrechtliche Verwertung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

VZG 34 + ZGB 818 Abs. 1 Ziffer 3

Wird ein Grundstück verwertet, kann die Vorfälligkeitsentschädigung (aus vorzeitiger Auflösung des Hypothekarkreditvertrages) nicht unter die grundpfandgesicherten Zinsen subsumiert werden.

Quelle

Bezirksgericht Imboden (GR) vom 08.12.2015, in: BlSchK 81 (2017) 37 ff.

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