Weiter ergibt sich bei Festhypotheken Probleme, wenn der Verkauf vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erfolgen soll.
Folgende Varianten sind zu differenzieren:
- Rechtzeitige Kündigung durch den Verkäufer (bei entsprechender Vertragsregelung)
- Einvernehmliche Vertragsauflösung zwischen Bank und Verkäufer
- Einseitige Erklärung des Verkäufers, er werde den Hypothekar-Kreditvertrag nicht mehr erfüllen
- Der Verkäufer schuldet der Bank für die Restlaufzeit eine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“.
- Vorfälligkeitsentschädigungen sind in vielen, aber nicht in allen Kantonen steuerlich abzugsfähig.
Literatur
- Vorfälligkeitsentschädigung
- HAFFNER SILVIA / REICHART PETER, Die Vorfälligkeitsentschädigung im Hypothekargeschäft, in: AJP 2015 S. 1398 – 1408
Judikatur
- Rechtsnatur der Vorfälligkeitsentschädigung
- BGer 4A_567/2013, Erw. 5.2.3
- BGer 4A_229/2007, Erw. 4.1
- Vorfälligkeitsentschädigung ohne Schadensnachweis
- BGer 4A_409/2011, Erw. 3.2.2
- BGer 4A_229/2007, Erw. 4.2
- BGE 103 II 108
- Umfang der Vorfälligkeitsentschädigung
- ZR 117 (2018) Nr. 64, S. 260 ff.
- Vorfälligkeitsentschädigung beim Gläubigerwechsel (keine Steuerabzugsfähigkeit)
- VGer ZH vom 23.10.2020 (SB.2019.00032)
Weiterführende Informationen
- Hypothekarkredit-Grundlagen
- Grundpfandrechts-Grundlagen
- Vorfälligkeitsentschädigung und Steuern
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.