Weiter ergibt sich bei Festhypotheken Probleme, wenn der Verkauf vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erfolgen soll.
Folgende Varianten sind zu differenzieren:
- Rechtzeitige Kündigung durch den Verkäufer (bei entsprechender Vertragsregelung)
- Einvernehmliche Vertragsauflösung zwischen Bank und Verkäufer
- Einseitige Erklärung des Verkäufers, er werde den Hypothekar-Kreditvertrag nicht mehr erfüllen
- Der Verkäufer schuldet der Bank für die Restlaufzeit eine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“.
- Vorfälligkeitsentschädigungen sind in vielen, aber nicht in allen Kantonen steuerlich abzugsfähig.
Literatur
- Vorfälligkeitsentschädigung
- HAFFNER SILVIA / REICHART PETER, Die Vorfälligkeitsentschädigung im Hypothekargeschäft, in: AJP 2015 S. 1398 – 1408
Judikatur
- Rechtsnatur der Vorfälligkeitsentschädigung
- BGer 4A_567/2013, Erw. 5.2.3
- BGer 4A_229/2007, Erw. 4.1
- Vorfälligkeitsentschädigung ohne Schadensnachweis
- BGer 4A_409/2011, Erw. 3.2.2
- BGer 4A_229/2007, Erw. 4.2
- BGE 103 II 108
- Umfang der Vorfälligkeitsentschädigung
- ZR 117 (2018) Nr. 64, S. 260 ff.
- Vorfälligkeitsentschädigung beim Gläubigerwechsel (keine Steuerabzugsfähigkeit)
- VGer ZH vom 23.10.2020 (SB.2019.00032)
Weiterführende Informationen
- Hypothekarkredit-Grundlagen
- Grundpfandrechts-Grundlagen
- Vorfälligkeitsentschädigung und Steuern