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Arbeitsrecht

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Home-Office – 17 Stunden-Tage sollen legal werden

Datum:
30.01.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitszeit, Home Office
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nutzung der entfallenden Arbeitsweg-Zeit um zu arbeiten

Einleitung

Die Home Office-Arbeit ist populär. Eine Umfrage von Deloitte ergab, dass etwas mehr als ein Viertel der Berufstätigen mindestens einen halben Tag in der Woche zu Hause arbeitet. Vorteile sind, dass sich die Arbeitnehmer den Tagesablauf selber einteilen können und, dass sich Beruf und Familie, nicht zuletzt durch die ersparte Arbeitsweg-Zeit, besser vereinbaren lassen.

Die Arbeitszeiten sind auch für die Home Office-Tätigkeit im Arbeitsgesetz (ArG) klar geregelt.

Mehr Gestaltungsfreiheit für die Home Office-Arbeit

FDP-NR Thierry Burkart verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative, dass der maximale Zeitrahmen von bisher 14 Stunden auf 17 Stunden erhöht wird. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK NR) hat am MO 29.01.2018 der Initiative mit beachtlicher Mehrheit Folge gegeben. Es ist zu erwarten, dass die nun zuständige Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK SR) gleich entscheiden wird.

Auch wenn die angepeilte Stundenzahl von 17 Stunden hoch erscheint, ist zu berücksichtigen, dass das Thema letztlich in den Räten noch diskutiert wird und die arbeitsschutz-motivierte tägliche Maximalarbeitszeit von den Räten tiefer beschlossen werden dürfte.

Arbeitsschutz contra Flexibilität

Das von NR Burkart vorgeschlagene Stundenquantitativ provoziert und polarisiert die politischen Parteien, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften.

Bei den Arbeitszeiten geht es um den unbestrittenen Aspekt des Gesundheitsschutzes. Wie bei den Ladenöffnungszeiten wird der Arbeitsschutz aber nur über die Stundenarbeits- bzw. Ladenöffnungsdauern definiert. Nicht jeder Arbeitnehmer erholt sich gleich. Manche lieben es, drei Tage beinahe durchzuarbeiten und zwei Tage für Freizeit, für den Kontakt in der Fernbeziehung oder zum Kinderhüten in moderner Arbeitsteilung zu verwenden. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer könnten mit einer gemeinsamen Einsatzplanung eine Win-Win-Situation finden, dürfen aber nicht, wegen der starren Zeiten- und Einsatztageraster des Arbeitsgesetzes (ArG). Gleitarbeitszeit in Kombination mit Blockzeiten und die Vertrauensarbeitszeit stehen daher immer im Blickpunkt.

Vgl. auch:

Parlament ist gefordert

Es wird Sache des Parlaments sein, einen flexiblen Arbeits- bzw. Gesundheitsschutz zu finden. Man darf auf die parlamentarische Diskussion gespannt sein.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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