Bei der HOA können und sollten die Vorteile flexibler Arbeitszeitmodelle, natürlich im Rahmen rechtlich zulässiger Schranken, genutzt werden.
Bei der Arbeitszeitgestaltung stehen im Vordergrund:
Gleitarbeitszeit in Kombination mit Blockzeiten
- Definition
- Gleitarbeitszeit (auch Gleitzeit oder Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) = in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit, die meist mit einer Regelung von Blockzeiten (auch: Kernzeiten) kombiniert wird
- Blockzeiten (auch Kernarbeitszeit oder Kernzeit) = Zeitspanne, während der für den Arbeitnehmer grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz besteht
- Bei HOA im Speziellen
- Allgemeines
- Fixe Präsenzzeiten (Blockzeiten) vorzugeben, kann notwendig oder sinnvoll sein:
- Kundenkontakte
- Geordnete Arbeitsweise
- Andere bestimmte Fälle
- Arbeitnehmer
- kann seine Arbeitszeit zeitlich flexibel erfüllen
- bestimmt individuell – nach seinen Bedürfnissen – den Zeitpunkt der Arbeitsleistung
- Arbeitsbeginn
- Pausen
- Arbeitsschluss
- hat stets vorrangig die Betriebsbedürfnisse zu berücksichtigen
- Fixe Präsenzzeiten (Blockzeiten) vorzugeben, kann notwendig oder sinnvoll sein:
- Denkbare Gestaltungsmöglichkeiten
- Gleitarbeitszeit
- Einteilung tägliche Arbeitsdauer variabel, wobei ein bestimmtes Soll an Arbeitszeit zu erfüllen ist
- Kompensation längerer Arbeitszeiten des einen Tags an einem andern
- Gleitzeit ist nicht Überzeit i.S.v. ArG 12
- Arbeitszeitbegrenzung nach Tag, Woche und Monat, damit die vorgeschriebene Arbeitszeit nicht über ein bestimmtes Mass unter- oder überschreitet
- Tageshöchstarbeitszeiten + Wochenhöchstarbeitszeiten gelten als zulässige Obergrenze (vgl. ArG 9 Abs. 1 lit. a resp. ArG 10 Abs. 3)
- Blockarbeitszeit
- Festlegung von bestimmten „Blockzeiten“, während derer der Arbeitnehmer zwingend an seinem Arbeitsplatz im Home Office um zu arbeiten präsent zu sein hat
- zB 9 – 11 Uhr und 14 – 16.30 Uhr
- Vorteile
- Arbeitgeber
- Sicherstellung der direkten Kommunikation
- Kein Koordinationsaufwand
- Arbeitnehmer
- Flexibilität
- HOA-Zeitfenster für die Erledigung der Arbeiten
- 06.00 Uhr – 23.00 Uhr
- Arbeitgeber
- Festlegung von bestimmten „Blockzeiten“, während derer der Arbeitnehmer zwingend an seinem Arbeitsplatz im Home Office um zu arbeiten präsent zu sein hat
- Gleitarbeitszeit
- Allgemeines
Vertrauensarbeitszeit
- Definition
- Vertrauensarbeitszeit (auch Vertrauensgleitzeit) = Modell der Arbeitsorganisation bei welchem die Aufgabenerledigung und nicht die Zeitpräsenz des Arbeitnehmers im Vordergrund steht
- Bei HOA im Speziellen
- Allgemeines
- Die Vertrauensarbeitszeit ist bei HOA als örtlich besondere Erscheinungsform von Arbeit oft anzutreffen
- Vertrauensarbeitszeit beinhaltet einen Verzicht, Arbeitszeiten und Pausen etc. zu dokumentieren
- Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Arbeitnehmer die gesetzlichen Arbeits- und Ruhevorschriften einhält
- Denkbare Gestaltungsmöglichkeiten
- Zulässigkeit der Delegation der Arbeitszeiten-Dokumentierungspflicht
- Beachtung der nachgenannten Voraussetzungen
- Voraussetzung für einen Dispens von der Arbeitszeiterfassung
- Vorgegebener Stundenplan, aus welchem sich die geleistete Arbeitszeit ableiten lässt
- Verantwortungsdelegation der Arbeitszeiteinhaltung
- Grundsatz
- Unzulässigkeit eines vollständigen Kontrollverzichts des Arbeitgebers
- Eine Nichtkontrolle würde ArG 46 i.V.m. ArGV 73 verletzen
- Unzulässigkeit eines vollständigen Kontrollverzichts des Arbeitgebers
- Ausnahmen
- Arbeitnehmer in höherer leitender Funktion
- Arbeitnehmer mit wissenschaftlicher Tätigkeit
- Risiko
- Je flexibler die Arbeitszeitwahl des Arbeitnehmers ist und je selbständiger er die geleistete Arbeitszeit dokumentieren darf, desto grösser ist das Risiko einer Missachtung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften
- Grundsatz
- Zulässigkeit der Delegation der Arbeitszeiten-Dokumentierungspflicht
- Allgemeines
Literatur
- GEISER THOMAS, Flexibilisierung der Arbeitszeiten, in: Bäni Eva-Maria / Obrist Angela (Hrsg.), Festschrift – Zur Emeritierung von Jean-Fritz Stöckli, Zürich / St. Gallen 2014, S. 233 – 266
- GEISER THOMAS, Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Lohnes, in: ArbR 1998, S. 87