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Sachenrecht / Immobilien / Steuern / Steuern Privatpersonen

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Nutzniessung – Besteuerung der Löschungsentschädigung?

Datum:
31.01.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien, Steuern, Steuern Privatpersonen
Stichworte:
Dienstbarkeit, Löschung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

DBG 16 Abs. 1 und 3 + DBG 23 lit. d sowie StHG 12 Abs. 1 und 2 lit. c

Im strittigen Fall stellte sich, nach Zahlung einer Gegenleistung für die Löschung einer Nutzniessung an einem Grundstück die Besteuerungsfrage:

  • Direkte Bundessteuer
    • Die Entschädigung, die als Folge eines Verzichts auf eine Nutzniessung geleistet wurde, stellt weder Einkommen noch Vermögensertrag dar.
    • Eine allenfalls daraus resultierende Vermögensvermehrung ist als Kapitalgewinn zu berücksichtigen.
  • Kantonale und kommunale Steuer
    • Die Frage, ob die Entschädigung der Grundstückgewinnsteuer unterliegt, konnte im konkreten Fall offengelassen werden

Quelle

BGE 143 II 402 ff.

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