Andere Länder, andere Verkehrsregeln – Ein Überblick für 2018
Allgemeines
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher über die einschlägigen Verkehrsregeln informieren, und zwar nicht nur über diejenigen im Zielland, sondern auch über jene in den Ländern, durch welche die Reiseroute führt.
Die Straßen sind oft sehr ähnlich angelegt. Gleichwohl unterscheiden sich die Vorschriften in den einzelnen Ländern teils stark. Viele Autolenker glauben, die Verkehrsregeln im Ausland zu kennen und zu beherrschen. Oft herrscht eine Diskrepanz von Selbsteinschätzung und Realität.
Nicht wenige Autolenker denken, jenseits der Grenze könnten sie sich benehmen wie sie wollten. Als Ausländer passiere ihnen nichts. – Ein Trugschluss.
Wer im Ausland mit dem Auto fährt, unterliegt dem örtlichen Verkehrsrecht.
In der Regel ähnliche Vorschriften wie in der Schweiz
In der Regel gelten auf europäischen Strassen dieselben oder ähnliche Vorschriften wie in der Schweiz.
Ausnahmen
Kein Grundsatz ohne Ausnahmen: So kennen viele EU-Staaten weitergehende Halter- bzw. Lenker-Pflichten:
- Mitführpflicht für Autoapotheken
- Mitführpflicht für Warnwesten
- CH-Zeichen in genügender Grösse, da die Staatsangabe – im Gegensatz zu den EU-Kontrollschildern nicht im schweizerischen Nummernschild enthalten ist
Dokumente
Es empfiehlt sich, folgende Dokumente mitzunehmen:
- europäisches Unfallprotokoll
- grüne Versicherungskarte
Sicherheitseinrichtungen
Bei Reisen mit Kindern sollten beachtet werden:
- die im Ausland geltenden Vorschriften für Kinderrückhaltesysteme.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Es gilt die Binsenweisheit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daran ändert auch mangelnde Sprachkenntnis nichts.
Tempolimits
Norwegen
In Norwegen gelten für Tempoüberschreitungen krasse Strafen.
Italien
Oft unbekannt sind italienische Tempolimits:
- Landstrasse
- 90 km/h
- Schnellstrassen
- 110 km/h
- Autobahn
- 130 km/h
Frankreich
Seit 01.07.2018 besteht auf Frankreichs Landstrassen eine von 90 km/h auf 80 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit.
Für Fahranfänger gelten in Frankreich während der ersten drei Fahrpraxisjahre andere Tempolimiten als für langjährige Autofahrer:
- Schnellstraßen
- 100 km/h statt 110 km/h
- Autobahnen
- 110 km/h statt 130 km/h
Geschwindigkeitsbussen
Achten Sie stets auf die Tachonadel Ihres Fahrzeugs, länderunabhängig.
Wo ist das Rasen am teuersten? Drakonische Strafen für Schnellfahrer gelten in:
- Norwegen
- Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h
- Euro 375
- Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h
- Italien
- Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h
- Euro 170
- Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h
- Schweiz
- Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h
- Euro 155
- Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h
- Grossbritannien
- Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h
- Euro 115
- Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h
Bussgeldrechner des ADAC für Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Alkohol am Steuer
Wie viel Promille sind erlaubt?
Die Polizei kennt gegenüber Alko-Lenkern in den meisten europäischen Staaten keine Gnade:
- 0,5 Promille
- Schweiz
- Frankreich
- Italien
- Konfiszierung des Autos in besonders schweren Fällen
- Bei 1,5 Promillen wird das Auto oder das Motorrad beschlagnahmt und zwangsverwertet, wenn der Lenker zugleich Fahrzeughalter ist
- Österreich
- 0,0 Promille
- Dänemark
- Bei mehr als 2 Promillen droht die Autoverwertung und zwar selbst dann, wenn das Fahrzeug dem Lenker nicht gehört; der Steigerungserlös wird zuhanden der Staatskasse eingezogen
- Tschechien
- Busse bei Verletzung: Euro 100
- Ungarn
- Busse bei Verletzung: Euro 970
- Dänemark
Spezielle Verkehrsregeln
Dänemark
- Lenkerpflicht
- Vor der Abfahrt unters Auto schauen
Norwegen
- Rauchverbot
- Rauchen im Auto ist innerhalb von Ortschaften verboten, und zwar unabhängig davon, ob sich Kinder an Bord befinden
Grossbritannien
- Rauchen am Steuer
- Rauchverbot für den Lenker, wenn Kinder und Minderjährige an Bord sind
Irland
- Rauchen am Steuer
- Rauchverbot für den Lenker, wenn Kinder und Minderjährige an Bord sind
Frankreich
- Rauchen am Steuer
- Rauchverbot für den Lenker, wenn Kinder und Minderjährige an Bord sind
Italien
- Rauchen am Steuer
- Rauchverbot für den Lenker, wenn Kinder und Minderjährige an Bord sind
Österreich
- Unfall mit reinem Sachschaden und Polizeibenachrichtigung, obwohl alle Beteiligten die notwendigen Daten untereinander hätten austauschen können
- Unfallmeldegebühr (sog. «Blaulichtsteuer») für die meldende Person in Höhe von Euro 36
- Rauchen am Steuer
- Rauchverbot für den Lenker, wenn Kinder und Minderjährige an Bord sind
Estland
- Unfall
- Pflicht, die Polizei zu benachrichtigen
Lettland
- Unfall
- Pflicht, die Polizei zu benachrichtigen
Bosnien-Herzegowina
- Fahranfänger unter 23 Jahren mit Fahrerlaubnis seit weniger als einem Jahr
- Kein Autofahren zwischen 23 Uhr und 5 Uhr
- Mitführpflicht für:
- Abschleppseil
- Ersatzglühlampen.
Slowenien
- Rückwärtsfahren
- Warnblinker einschalten
- Lichteinschalten-Versäumnis (auch Tagfahrtlicht)
- Euro 125
Türkei
- Autodesinfektion des Fahrzeugs bei der Einreise (zur Vermeidung der Einschleppung von Krankheitserregern)
- Gebühr bis Euro 10
Griechenland
- Halteverbote
- Halteverbotsschilder mit nur einer senkrechten Linie gelten an ungeraden Tagen
- Halteverbotsschilder mit zwei senkrechten Linien sind an geraden Tagen zu berücksichtigen
- Rauchen am Steuer
- Rauchverbot für den Lenker, wenn Kinder und Minderjährige an Bord sind
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam