LAWNEWS

Erbrecht

QR Code

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Erbrechtsrevision

Datum:
06.09.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Bundesrat, Erbrecht, Erbrechtsrevision, Härtefallregelung, Nachkommen, Pflichtteile
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 457 – ZGB 640

Einleitung

Erinnerlich hat der Bundesrat am 10.05.2017 die Vernehmlassungs-Ergebnisse der von ihm am 04.03.2016 veranlassten Anhörung der interessierten zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen. Wir berichteten:

Erbrecht – Grundsatzentscheid des Bundesrates pro neues Erbrecht

 Zuvor hatte er entschieden, dass das Erbrecht flexibler ausgestaltet und den stark geänderten Lebensrealitäten angepasst werden soll. Unser Bericht:

Erbrecht – Bundesrat plant Modernisierung des Erbrechts

Ziel

Das Erbrecht soll nun den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens und damit dem Zeitgeist angepasst werden.

Vorschläge des Bundesrates

Der Bundesrat schlägt insbesondere folgendes vor:

Gegenüberstellung von geltendem Recht und Bundesrats-Vorschlag

Gegenüberstellung von geltendem Recht und Bundesrats-Vorschlag

Quelle

Verabschiedung an Parlament

Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 29.08.2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Nun sind National- und Ständerat am Zug.

Botschaft des Bundesrates

Gesetzesentwurf

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.08.2018

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.