ZGB 457 – ZGB 640
Einleitung
Erinnerlich hat der Bundesrat am 10.05.2017 die Vernehmlassungs-Ergebnisse der von ihm am 04.03.2016 veranlassten Anhörung der interessierten zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen. Wir berichteten:
Erbrecht – Grundsatzentscheid des Bundesrates pro neues Erbrecht
Zuvor hatte er entschieden, dass das Erbrecht flexibler ausgestaltet und den stark geänderten Lebensrealitäten angepasst werden soll. Unser Bericht:
Erbrecht – Bundesrat plant Modernisierung des Erbrechts
Ziel
Das Erbrecht soll nun den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens und damit dem Zeitgeist angepasst werden.
Vorschläge des Bundesrates
Der Bundesrat schlägt insbesondere folgendes vor:
- Senkung der Pflichtteile für Nachkommen, damit Erblasser freier über ihr Vermögen disponieren können
- zB zur stärkeren Begünstigung des Lebenspartners
- zB zur Erleichterung der Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen
- Härtefallregelung zum Schutz des faktischen Lebenspartners nach einem Todesfall vor Armut.
Gegenüberstellung von geltendem Recht und Bundesrats-Vorschlag
Verabschiedung an Parlament
Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 29.08.2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Nun sind National- und Ständerat am Zug.
Botschaft des Bundesrates
Gesetzesentwurf
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.08.2018