Sie befinden sich: Home » BVG-Anlagestiftung: Vernehmlassung Verordnungsänderung für mehr Flexibilität
Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
Die Anlagemöglichkeiten von Anlagestiftungen sollen erweitert und denen von Anlagefonds angeglichen werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.09.2018 angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Anlagestiftungen eine Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) in die Vernehmlassung gesandt; diese dauert bis 14.12.2018
Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen (kollektive Anlagegefässe) der beruflichen Vorsorge.
Die geplante Verordnungsänderung verfolgt folgende Ziele:
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
LAWMEDIA Redaktion
Artikel der LAWMEDIA Redaktion.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.