Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
Die Anlagemöglichkeiten von Anlagestiftungen sollen erweitert und denen von Anlagefonds angeglichen werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.09.2018 angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Anlagestiftungen eine Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) in die Vernehmlassung gesandt; diese dauert bis 14.12.2018
Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen (kollektive Anlagegefässe) der beruflichen Vorsorge.
Die geplante Verordnungsänderung verfolgt folgende Ziele:
- Stärkung der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftung
- Anlagemöglichkeiten und die Flexibilität der Anlagestiftungen zu vergrössern und damit Wettmachung des Konkurrenznachteils gegenüber den Anlagefonds.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam