Einleitung
Die Schweizerische Anlagestiftung ist eine Schöpfung der Praxis für die gemeinschaftliche Kapitalanlage, die jedoch ausdrücklich nicht der Anwendung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlage (Kollektivanlagegesetz [KAG]; SR 951.31) unterstellt ist [vgl. KAG 2 Abs. 2 lit. a].
Praktische Bedeutung der Anlagestiftung
Ungefähr 40 Anlagestiftungen verwalten für Schweizerische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ca. CHF 90 Mrd.
Branchenverband
KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) | kgast.ch
Begriff: Anlagestiftung
Die Anlagestiftung ist eine für den Anlegerkreis der steuerbefreiten privaten und öffentliche-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beschränkte Hilfseinrichtung der beruflichen Vorsorge in Stiftungsform mit dem Zweck der gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern [vgl. BVG 53g Abs. 1]
Die Schweizerische Anlagestiftung
- Grundlagen
- Rechtsnatur, Motive und Merkmale
- Errichtung
- Organisation
- Depotbank
- Aufsichtsbehörde
- Anleger
- Ansprüche der Anleger
- Stammvermögen / Anlagevermögen
- Haftung
- Anlagevorschriften
- Information und Auskunft
- Publikation und Prospektpflicht
- Buchführung und Rechnungslegung
- Aufhebung, Fusion und Vermögensübertragung
- Steuern