Einleitung
Die Schweizerische Anlagestiftung ist eine Schöpfung der Praxis für die gemeinschaftliche Kapitalanlage, die jedoch ausdrücklich nicht der Anwendung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlage (Kollektivanlagegesetz [KAG]; SR 951.31) unterstellt ist [vgl. KAG 2 Abs. 2 lit. a].
Praktische Bedeutung der Anlagestiftung
Ungefähr 40 Anlagestiftungen verwalten für Schweizerische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ca. CHF 90 Mrd.
Branchenverband
KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) | kgast.ch
Begriff: Anlagestiftung
Die Anlagestiftung ist eine für den Anlegerkreis der steuerbefreiten privaten und öffentliche-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beschränkte Hilfseinrichtung der beruflichen Vorsorge in Stiftungsform mit dem Zweck der gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern [vgl. BVG 53g Abs. 1]
Die Schweizerische Anlagestiftung
- Grundlagen
- Rechtsnatur, Motive und Merkmale
- Errichtung
- Organisation
- Depotbank
- Aufsichtsbehörde
- Anleger
- Ansprüche der Anleger
- Stammvermögen / Anlagevermögen
- Haftung
- Anlagevorschriften
- Information und Auskunft
- Publikation und Prospektpflicht
- Buchführung und Rechnungslegung
- Aufhebung, Fusion und Vermögensübertragung
- Steuern
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:ArbeitsgemeinschaftEinleitung zur ArbeitsgemeinschaftAutoren:Erbteilung / ErbteilungsvertragEinleitung zur Erbteilung in der SchweizAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:KollokationsklageEinleitung zur KollokationsklageAutoren:VersicherungspfandrechtFokus Versicherungspfandrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht