Einleitung
Die Schweizerische Anlagestiftung ist eine Schöpfung der Praxis für die gemeinschaftliche Kapitalanlage, die jedoch ausdrücklich nicht der Anwendung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlage (Kollektivanlagegesetz [KAG]; SR 951.31) unterstellt ist [vgl. KAG 2 Abs. 2 lit. a].
Praktische Bedeutung der Anlagestiftung
Ungefähr 40 Anlagestiftungen verwalten für Schweizerische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ca. CHF 90 Mrd.
Branchenverband
KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) | kgast.ch
Begriff: Anlagestiftung
Die Anlagestiftung ist eine für den Anlegerkreis der steuerbefreiten privaten und öffentliche-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beschränkte Hilfseinrichtung der beruflichen Vorsorge in Stiftungsform mit dem Zweck der gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern [vgl. BVG 53g Abs. 1]
Die Schweizerische Anlagestiftung
- Grundlagen
- Rechtsnatur, Motive und Merkmale
- Errichtung
- Organisation
- Depotbank
- Aufsichtsbehörde
- Anleger
- Ansprüche der Anleger
- Stammvermögen / Anlagevermögen
- Haftung
- Anlagevorschriften
- Information und Auskunft
- Publikation und Prospektpflicht
- Buchführung und Rechnungslegung
- Aufhebung, Fusion und Vermögensübertragung
- Steuern
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.