Die den Betreibern von Kernkraftwerken durch Verordnung auferlegte Kosten-Mittragungspflicht für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten kann sich auf keine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen, weshalb das Bundesgericht eine Beschwerde der vier schweizerischen KKW-Betreiber gutgeheissen hat.
Urteil 2C_888/2016 vom 15.10.2018 / Medienmitteilung des BGer vom 05.11.2018, 12 Uhr
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