Bildung eines separaten Kontingents für britische Staatsangehörige
Der Bundesrat will die engen bilateralen Beziehungen zum Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit gewährleisten.
Er hat heute hiefür über die Zulassungsregelung von britischen Staatsangehörigen im Falle eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) entschieden:
- Erwerbstätigkeit von UK-Bürgern in der Schweiz
- Für britische Staatsangehörige, welche zwecks Erwerbstätigkeit ab dem 30.03.2019 in die Schweiz einreisen möchten, soll ein separates Kontingent von Bewilligungen gelten.
- VZAE-Revision durch EJPD
- Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt, bis Ende März 2019 die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) auszuarbeiten.
Insgesamt 3500 Kontingentsplätze
Im laufenden Jahr sollen insgesamt 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden können: 2100 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). So soll die nötige Flexibilität für die Schweizer Wirtschaft gewährleistet werden.
Weiterführende Informationen:
- Entsendungen: Grundlagen
- Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
- Zuwanderung: Arbeitsbewilligung
- Freier Mitarbeiter
- Doing Business in Switzerland
Quelle
LawMedia Redaktionsteam