LAWNEWS

Zivilprozessrecht

QR Code

Falsch adressierte Rechtsmittelschrift: Fristwahrung und Voraussetzungen

Datum:
12.02.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Form von Eingaben, Frist, Nicht rechtsgültig unterzeichnete Rechtsmittelschrift, Postsendung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 143 Abs. 1

Falls die Berufungsschrift am letzten Tag der Rechtsmittelfrist der Schweizerischen Post übergeben wurde, die auf dem Briefumschlag angegebene Gerichtsadresse unrichtig war und die Sendung daher an den Absender retourniert, aber von diesem sofort korrekt adressiert und dem Gericht zugestellt wurde, ist die Berufung fristgerecht erfolgt.

Die Schweizerische Post als Hilfsperson der Beschwerdeführerin zu betrachten, ist laut Bundesgericht nicht mit dem Expeditionsprinzip vereinbar.

Nicht frankierte, ungenügend frankierte oder falsch adressierte Eingaben gelten als fristwahrend, wenn der Mangel behoben wird und die mit erneuter Postaufgabe zugestellte Eingabe nachweislich mit der retournierten identisch ist.

Quelle

BGer 5A_536/2018 vom 21.09.2018

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.