Am 22.03.2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für verteilte elektronische Register eröffnet – es soll das Bundesrecht insoweit angepasst werden, als dass den neuesten Entwicklungen in besagten Technologien Rechnung getragen wird. Ausserdem sollen Sicherheitsrisiken im Bereich von Distributed Ledger Technologien (DLT) minimiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2019.
Bericht des Bundesrates
Wie wir bereits in folgendem Artikel berichtet hatten «Blockchain/DLT – Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT sollen weiter verbessert werden«, hat der Bundesrat ende 2018 einen Bericht zu den Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT in der Schweiz veröffentlicht, in welchem er zum Schluss kam, dass bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen und die Schweiz somit als innovativer, nachhaltiger und somit führender Standort für Unternehmen besagter Felder positioniert werden soll. Ausserdem wurde das Ziel formuliert, Missbräuche zu bekämpfen und die Integrität der Schweiz als Finanz- und Wirtschaftsstandort zu wahren.
Der Bericht hat ausserdem betont, dass die Schweiz bereits jetzt gut geeignet ist, mit den Technologien wie Blockchain und DLT umzugehen. Dennoch wurde ein gewisser Handlungsbedarf formuliert.
Handlungsbedarf im Bundesrecht in Bezug auf Blockchain und DLT
In der im Bericht angekündigten und seit dem 22.03.2019 vorliegenden Vernehmlassung werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:
- Es soll im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten geschaffen werden, welche die Funktion von Wertpapieren gewährleisten kann. Die Rechtssicherheit bei der Übertragung von auf Blockchain und DLT basierenden Vermögenswerten soll gesteigert werden.
- Ebenfalls zur Erhöhung der Rechtssicherheit, soll im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) die Aussonderung krypto-basierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden.
- Für DLT-Handelssysteme soll eine neue Bewilligungskategorie im Finanzmarktinfrastrukturrecht geschaffen werden. Den regulierten Finanzmarktakteuren und auch Privatkundinnen und -kunden sollen hiermit Dienstleistungen in den Bereichen Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung mit DLT-basierten Vermögenswerten geboten werden.
- Ausserdem soll ermöglicht werden, für den Betrieb eines organisierten Handelssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten, was eine Anpassung des künftigen Finanzinstitutsgesetzes nötig macht.
Anpassungen des Geldwäschereigesetzes
Weiter wurde ein Bedarf zur Präzisierung der geltenden Praxis im Bereich der Geldwäscherei eruiert. Da diese jedoch auf Verordnungsstufe geschehen werden, sind sie nicht Teil dieser Vernehmlassung, sondern werden im Rahmen der angelaufenen Revision des Geldwäschereigesetzes in die vorgesehene Anpassung der Geldwäschereiverordnung integriert.
Keine Regulierung von Crowddonating- und Crowdsupporting-Plattformen
Ausserdem wurde abgeklärt, ob Gesetzgebungen im Bereich von Prävention der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Crowddonating- und Crowdsupporting-Plattformen anzupassen sind. Da aber über besagte Plattformen verhältnismässig kleine Volumina gesammelt werden und andere Jurisdiktionen ebenfalls auf Regulierungen verzichten, kam der Bundesrat zum Schluss, dass es unverhältnismässig wäre, Crowddonating- und Crowdsupporting-Plattformen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Die Entwicklung besagter Angebote soll aber weiter beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt werden.