Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die von der Wettbewerbskommission (WEKO) ausgesprochene Sanktion von CHF 7.029 Mio. gegen die SIX Group.
Das zusammen mit der Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2019 veröffentliche Urteil betrifft den Geschäftsbereich des Zahlungsverkehrs mit Karten, das sog. Akzeptanzgeschäft von Kredit- und Debitkarten. Bekanntlich bietet die SIX Group in diesem Bereich diverse Dienstleistungen zur Abwicklung von Kartentransaktionen an, wobei ihr von 2005 bis 2007 als sog. Kartenakquisiteur eine marktbeherrschende Stellung zukam.
Das Bundesverwaltungsgericht qualifiziert in seinem Urteil das von der SIX Group angewandte Vorgehen als marktmissbräuchliches Verhalten (Artikel 7 des Kartellgesetzes). Das rechtswidrige Verhalten betraf vor allem die Geschäftsverweigerung und das Koppelungsgeschäft zum Nachteil anderer Terminalhersteller und der Händler.
BVGer-Urteil B-831/2011 vom 18.12.2018
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LawMedia Redaktionsteam